Ordnung muss sein - Die Stellplatzgenehmigung
Wenn der Container auf der Straße steht
Für die Nutzung von Straßen und öffentlichen Flächen und „zu anderen als den üblichen Zwecken“ ist laut Gesetz eine Sondernutzungsgenehmigung nötig, die die zuständige Gemeinde erteilt, wenn dadurch keine Einschränkungen im Verkehr zu erwarten sind. Unter die Genehmigungspflicht fallen (bundesweit und nicht nur in Stuttgart) alle Behälter, so auch Big-Bags, Citymulden, Absetzmulde, Abrollcontainern und sogar mobile WC Kabinen. Je nach Stadt oder Gemeinde kann die Bearbeitung des Antrages bis zu 14 Tagen dauern und ist selbstverständlich mit Gebühren verbunden. Eine kürzere Bearbeitungszeit kann möglicherweise erfolgen, es besteht aber keine Garantie. Aus diesem Grunde heißt es: rechtzeitig planen und die Vorlaufzeit bis zur möglichen Muldenstellung mit einplanen.
Sie können die Stellplatzgenehmigung sehr gerne selbst beantragen (wenn gewerblich) oder wir erledigen dies gegen eine Aufwandsentschädigung gleich für Sie mit. Bei Privatpersonen sollte hier die Handwerkerfirma oder ein Bauunternehmer die Verantwortung der Verkehrssicherung übernehmen. Unser fachlich ausgebildetes Personal kan dies für Sie bei der Containerbeauftragung gleich mit übernehmen, was ein Bestandteil des städtischen Antrags darstellt. Da wir als Aufsteller der Behälter für das Vorliegen der Genehmigung verantwortlich sind, bitten wir um Zusendung einer Kopie der Genehmigung, falls Sie sie selbst beantragen. Wir dürfen ohne vorliegende Genehmigung keine Behälter auf öffentliche Fläche abstellen – auch nicht für nur ein paar Minuten oder Stunden.
Vor dem endgültigen Erteilen der Nutzungsgenehmigung prüft die zuständige Ordnungsbehörde, ob durch die Aufstellung des Abfallcontainers oder anderen Behälter keine erhebliche Einschränkung des Fahrverkehrs zu erwarten ist. Dies ist insbesondere wichtig bei Fußgängerzonen, Schulstraßen oder Rettungszonen. Ebenfalls wird geprüft, ob notwendige Durchfahrtsbreiten erhalten bleiben, ob Rettungswege betroffen sind und Gehwege weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden können. Bei der Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen werden außerdem mögliche Alternativen geprüft, falls beim beantragten Stellplatz Bedenken bestehen. Auch die Notwendigkeit der Dauer der Beanspruchung spielt eine Rolle. Schließlich werden notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen wie Absperrungen und Beschilderungen festgelegt und angeordnet.
Bitte beachten Sie, dass Behälter grundsätzlich nicht - auch nicht kurzzeitig – auf Gehwegen, in Feuergassen und Rettungswegen abgestellt werden dürfen!
Die Behörde für Ordnung im Verkehr kann zusätzlich Halteverbotsschilder, Absicherungen der Baustelle, Warnbarken oder Beleuchtung und gegebenenfalls die Umleitung des Gehweges durch entsprechende Beschilderung und Warnhinweise anordnen, wenn die Verkehrssituation es nötig macht. Die Beschilderungen und Absperrungen müssen je nach Gemeinde mindestens 72 - 96 Stunden vor Aufstellen der Container angebracht werden, so dass die Anwohner die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug um zuparken. Das Aufstellen der Schilder und die Beschriftung deren muss nach bestimmten Vorgaben dokumentiert und archiviert werden. Nur so hat der Antragsteller auch die Gewähr, dass die öffentliche Fläche frei bleibt. Für das Aufstellen der Schilder und der Baustellenabsicherung können wir Ihnen Dienstleister empfehlen, die diesen Service anbieten oder wir organisieren das für Sie mit unseren zuverlässigen Partnern!
Aufgrund des Mehraufwands und der zeitlichen Vorlaufzeit ist es für uns am einfachsten, schnellsten und günstigsten, wenn Sie die Behälter auf einem privaten Gelände (Garageneinfahrt, Vorgarten, Zufahrt, etc) abstellen lassen. Dann müssen Sie nichts Weiteres tun und wir sind bereits am nächsten Tag mit unserer Mulde oder Behälter bei Ihnen vor Ort.
Sprechen Sie uns gerne jederzeit an - wir beraten Sie per Telefon, E-Mail oder persönlich auf einem unserer Wertstoffhöfe.